Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) gelten für sämtliche Angebote, Auftragsbestätigungen, Lieferungen, Rechnungen und sonstigen Leistungen der plakatwelt.ch, soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden oder nicht zwingend gesetzliche Vorschriften eine andere Regelung vorschreiben. Die Abgabe einer Bestellung schliesst die Anerkennung dieser AGB durch den Kunden ein. Der Kunde verzichtet hiermit darauf, seine eigenen Geschäftsbedingungen geltend zu machen.

Offerten
Ohne anders lautende Angaben beruhen die Preisberechnungen in den Offerten auf vollständigen, zur Berechnung geeigneten Unterlagen und Daten, sowie verbindlichen, unmissverständlich bezeichneten Inhalts-, Stand- und Massangaben. Angebote, die aufgrund ungenauer oder noch nicht vorliegender Unterlagen erfolgen, gelten grundsätzlich als Richtpreisofferten. Eine definitive Offerte erfolgt bei Auftragserteilung. Für unbefristete Offerten erlischt die Preisbindung nach 60 Tagen.

Aufträge
Aufträge sind grundsätzlich nur dann bindend, wenn Sie von der plakatwelt.ch schriftlich bestätigt sind. Ausreichend ist hierbei eine schriftliche Bestätigung per E-Mail durch den Auftragnehmer. Ein Auftrag gilt bereits dann als erteilt, wenn eine Bestellung eingeht. Mögliche von der jeweils gültigen Preisliste abweichende Preisabsprachen erreichen erst dann Gültigkeit, wenn diese schriftlich vom Auftragnehmer bestätigt wurden (Auftragsbestätigung). Bei Bestellungen auf Rechnung Dritter ist und bleibt der Besteller weiterhin Vertragspartei und damit Schuldner bis zur vollständigen Bezahlung der Leistung. Dies gilt auch für eventuelle Verzugskosten (Zins, Inkassokosten).

AusfĂĽhrung des Auftrages
Der Auftragnehmer führt die Aufträge, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, auf Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten Druckdaten aus. Die Druckdaten/Vorlagen sind gemäss den Vorgaben und Datenformaten des Auftragnehmers anzuliefern. Sollte der Auftraggeber Druckdaten/Vorlagen in anderen als vom Auftragnehmer angegebenen Druckdaten anliefern, so übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Gewährleistung für eine fehlerfreie Ausführung des Auftrages.

Preise
Für alle Produkte gilt die jeweils gültige aktuelle Preisliste, es sei denn, es wurde ein anderer Preis ausdrücklich und schriftlich durch den Auftragnehmer bestätigt. Alle Preise sind, sofern nicht anders vereinbart, Nettopreise zuzüglich Mehrwertsteuer und Versandkosten. Verpackungsmaterial im üblichen Rahmen ist in den Preisen enthalten, es sei denn, der Aufraggeber wird auf andere Bedingungen hingewiesen. Preise verstehen sich vorbehaltlich eventueller Materialpreis- oder Lohnerhöhungen, welche vor Fertigstellung des Auftrages erfolgen könnten.

Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Kunden gegen Vorauszahlung oder Paypal. Allfällige damit verbundene Kosten trägt der Kunde. Der Auftragnehmer haftet nicht für eine missbräuchliche Verwendung der Daten. Wenn Zahlung per Rechnung vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt und ohne Abzug zu begleichen. Grundsätzlich kann bei allen Aufträgen eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Befindet sich der Auftraggeber in Verzug, so wird ein Verzugszins in Höhe von 5% erhoben. Eventuelle Mahn-/Inkassokosten sind ebenfalls vom Auftraggeber zu tragen. Wird eine Lieferung per Nachnahme vom Empfänger verweigert, oder kann diese aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind, nicht ordnungsgemäss zugestellt oder ausgeliefert werden, so muss der Auftraggeber für mögliche Kosten des Auftragnehmers aufkommen. Die bestellte Ware wird unabhängig davon in Rechnung gestellt und gilt als sofort fällig. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, auch bei laufenden Produktionen oder Aufträgen die Zahlungsbedingungen zu ändern, z.B. sollte sich eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse beim Auftraggeber feststellen lassen. Gleichfalls behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, in einem solchen Falle die Lieferung zu stoppen oder die Produktion einzustellen.

Eigentumsvorbehalt
Sämtliche durch den Auftragnehmer gelieferten Waren und Erzeugnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der plakatwelt.ch.

Lieferfristen
Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn diese vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden und die erforderlichen Unterlagen (Bild- und Textvorlagen, Daten, Gut zum Druck usw.) zum vereinbarten Zeitpunkt beim Auftragnehmer eintreffen. Ebenso gelten die zugesicherten Liefertermine nur bei fristgerechter Bezahlung (Vorauskasse). Die bei Auftragsannahme bestätigten Liefertermine sind ca.-Angaben. Weisen die gelieferten Druckdaten nach Bestätigung eines Liefertermins Mängel auf, so ist der Auftragnehmer nicht mehr an die Lieferfrist gebunden. Gleiches gilt bei verspäteter Druckfreigabe durch den Auftraggeber. Gerät die plakatwelt.ch unverschuldet in Lieferverzug, z.B. durch Arbeitsniederlegung, Streik, höhere Gewalt, Krieg, Energie- oder Materialmangel, durch Verzugs- und Vertragsverletzung Dritter (z.B. Zulieferer, Lieferanten) sowie durch alle Fälle höherer Gewalt, so berechtigt dies den Auftraggeber nicht, vom Vertrag/Bestellung zurückzutreten, und/oder die plakatwelt.ch für etwaige Schadensersatzforderungen in Anspruch zu nehmen. Bei Lieferverzug der eindeutig und nachweislich durch den Auftragnehmer verschuldet wurde, haftet dieser maximal bis zur Höhe des Warenwertes und nur dann, wenn ein schriftlich durch den Auftragnehmer bestätigter Liefertermin vorliegt.

Abnahmeverzug
Nimmt der Auftraggeber die Ware nicht innerhalb angemessener Frist nach avisierter Fertigstellungsanzeige ab, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ware zu fakturieren und mögliche Lagerkosten (auch von Dritten) sowie etwaige Entsorgungskosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

Skizzen und EntwĂĽrfe
Skizzen, Entwürfe, Gestaltungsvorschläge, Originale und fotografische Arbeiten werden berechnet, auch wenn kein entsprechender Druckauftrag erteilt wird.

Urheberrechte
Der Auftragnehmer behält sich alle Rechte (Copyright) für im Auftrag erbrachte kreative Leistungen, insbesondere die Erstellung von grafischen Entwürfen, Layout, Bild- und Textmarken usw., vor. Der Auftraggeber entlohnt mit seinem Entgelt nur die Dienstleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, und nicht das Recht zur weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber gegen ein schriftlich vereinbartes Entgelt übertragen, welches erst nach vollständiger Bezahlung an den Auftraggeber übergeht.

Reproduktionsrecht
Die Reproduktion und der Druck aller vom Auftraggeber dem Auftragnehmer zur VerfĂĽgung gestellten Druckdaten, Bild- und Textvorlagen, Logos, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung und der Annahme, dass der Auftraggeber die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt. Dies gilt auch fĂĽr Archivdaten und deren Wiederbenutzung.

Reproduktionsunterlagen, Werkzeuge
Die vom Auftragnehmer erstellten Arbeitsunterlagen (Filme, Daten, Satz, Montagen, Druckplatten usw.) und Werkzeuge (Stanzformen usw.) bleiben Eigentum des Auftragnehmers.

Werbung
Der Auftragnehmer behält sich vor, auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden, Belegexemplare der Aufträge als Qualitätsmuster an Dritte zu versenden oder diese für Eigenwerbung zu verwenden.

Mehraufwand
Vom Auftraggeber oder dessen Beauftragten gegenüber dem Angebot verursachten Mehraufwand (wie Vorlagen- und Manuskriptbereinigung bzw. -bearbeitung, Zusatzbearbeitung von Datenträger oder Text-/Bilddaten sowie die mangelhaften, fehlenden oder für die Wiedergabe schlecht geeigneten Unterlagen) wird zusätzlich in Rechnung gestellt.

Autokorrekturen
Autokorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, Änderungen im Umbruch und dergleichen) sind in offerierten Preisen nicht enthalten und werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

BranchenĂĽbliche Toleranzen
Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere Schnittgenauigkeit, Originaltreue der Reproduktion, Tonwert und Qualität der Druckträger (Papier, Karton usw.) bleiben vorbehalten. Soweit dem Auftragnehmer durch Zulieferer Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber dem Auftraggeber.

Mehr- oder Minderlieferung
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% des bestellten Quantums - bei Extraanfertigung des Materials bis 20% - können ohne anders lautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert.

Vom Auftraggeber geliefertes Material
Vom Auftraggeber beschafftes Material ist dem Auftragnehmer frei Haus zu liefern. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die aus einer allfälligen Nichteignung des Materials entstehen können (Qualität und Quantität). Dazu gehört auch die Einlagerung des Materials auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

Lieferung
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers ab 8304 Wallisellen und erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse und auf dessen Rechnung. Eine etwaige nachträglich vereinbarte abweichende Lieferadresse muss vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Sollte bei Übergabe der Ware durch Post, Spedition, Kurier etc. eine äusserlich sichtbare Beschädigung der Ware ersichtlich sein, so darf diese nur dann angenommen werden, wenn diese Mängel schriftlich beim Transportunternehmen an Ort und Stelle festgehalten werden. Nachträglich eingereichte Schadensmeldungen werden nicht berücksichtigt.

Mängelrüge, Rückgabe
Der Auftraggeber prüft nach Erhalt die gelieferte Ware sorgfältig. Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben spätestens innerhalb 10 Tagen nach Empfang schriftlich zu erfolgen. Für später gemeldete Mängel haftet der Auftragnehmer nicht mehr. Bei berechtigter Mängelrüge, welche eindeutig und zweifelsfrei vom Auftragnehmer zu verantworten ist, verpflichtet sich der Auftragnehmer zu entsprechender Nachbesserung oder entsprechender Ersatzleistung in einer angemessenen Frist. Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer dieses Recht bereits mit Auftragserteilung. Weitere Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden. Bei unfreien Rücksendungen an den Auftragnehmer wird die Annahme verweigert. Diese dürfen nur in schriftlicher Absprache mit dem Auftragnehmer erfolgen. Für eine vereinbarte Rücksendung ersetzen wir nur den jeweils günstigsten Versandweg. Bei farbigen Reproduktionen sind geringe Abweichungen in allen Herstellungsverfahren möglich und können vom Auftraggeber nicht beanstandet werden.

Haftungsbeschränkungen
Dem Auftragnehmer übergebene Manuskripte, Datenträger, Lithos, Originale, Fotografien usw. sowie lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Objekte werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Auftraggeber ohne besondere schriftliche Vereinbarung selbst zu versichern bzw. zu tragen. Eine über den Auftragswert hinausgehende Haftung für allfällige weiter geltend gemachte, direkte oder indirekte Schäden aus Mängeln, Terminverzögerungen oder Missverständnissen wird gegenüber dem Endverbraucher wegbedungen. Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus Verzug oder aus Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten nur, soweit diese Schäden voraussehbar sind. Die Haftung des Auftragnehmers ist zudem ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber oder Dritte an der gelieferten Ware Veränderungen vornimmt.

Bei elektronischen Daten und DatenĂĽbernahme
Für vom Kunden angelieferte Daten (über Datenträger oder Internet), die inhaltlich fehlerhaft, qualitativ mangelhaft oder unvollständig sind, übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Verantwortung. Ebenfalls wird jede Haftung abgelehnt, wenn angelieferte Daten nicht standardmässig verarbeitet oder verwendet werden können und dadurch qualitative Mängel des Druckprodukts entstehen. Eine Haftung für Datenverluste von angelieferten und weiter zu verarbeitenden Dateien wird vom Auftragnehmer nicht übernommen. Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf von ihm verursachte Fehler.

Datenspeicherung
Die Druckdaten werden nach Lieferung der Ware ein Jahr lang aufbewahrt. Vom Kunden gelieferte Datenträger werden nicht retourniert, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. Risiken einer späteren einwandfreien Bereitstellung, insbesondere aufgrund sich verändernder Bearbeitungstechniken, trägt der Auftraggeber.

Aufbewahrung der Arbeitsunterlagen
Eine Pflicht zur Aufbewahrung von Arbeitsunterlagen (Dateien, Negative, FarbauszĂĽge, Fotolithos, Nutzenfilme, Satz, AbzĂĽge sowie Werkzeuge) besteht ohne anders lautende schriftliche Vereinbarung nicht.

Kontroll- und PrĂĽfdokumente (Gut zum Druck)
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrages zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente (Andrucke, Proofs, Plots, Kopien, Dateien usw) auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem Gut zum Druck und allfälligen Korrekturanweisungen versehen, innerhalb der vereinbarten Frist zurückzugeben. Der Auftragnehmer haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler.

ErfĂĽllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Teile ist 8304 Wallisellen. Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte des Druckortes zuständig, sofern keine andere Abmachung getroffen wurde. Anwendbar ist schweizerisches Recht.

Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der oben genannten Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam werden, bleiben alle anderen Bedingungen hiervon unberĂĽhrt. Die unwirksame/n Bedingungen werden durch die gesetzlichen Bestimmungen ersetzt.


Stand: Januar 2024